Per Volksabstimmung nahm das Bayerische Volk heute vor 70 Jahren die von Ministerpräsident Dr. Wilhelm Hoegner (SPD) geschriebene Verfassung mit einer Zustimmung von über 70 Prozent an. Sie trat dann am 8. Dezember 1946 in Kraft. Sprachlich ist sie vielleicht nicht ganz up to date, inhaltlich hat sie an Modernität allerdings nichts eingebüßt.
Nach wie vor ist Wohnen eines der größten Probleme in Bayern. Und dabei steht schon eh und je in der Verfassung: „Jeder Bewohner Bayerns hat Anspruch auf eine angemessene Wohnung.“ Dass große Vermögen nicht in die Hände einzelner gehören, stand ebenfalls schon am 1.12.1946 im Text: „Die Erbschaftssteuer dient auch dem Zweck, die Ansammlung von Riesenvermögen in den Händen einzelner zu verhindern.“ Es stehen aber – aus heutiger Sicht – auch nette Kleinigkeiten drin: „… die Aneignung wildwachsender Waldfrüchte in ortsüblichem Umfang ist jedermann gestattet.“ Wäre vielleicht auch mal ne interessante Lektüre für die Weihnachtsfeiertage.