Aktuelles Statement von Harald Güller zur Diskussion um das Waffenrecht nach Langweid

05. September 2023

Fest steht: die weit überwiegende Mehrheit der Waffenbesitzerinnen und Waffenbesitzer verhält sich rechtstreu und die allermeisten Straftaten mit Waffen werden mit illegalen Waffen begangen. Hunderttausende von Mitgliedern in den Sportschützenvereinen (allein über 500.000 in Bayern), aber auch Jägerinnen und Jäger, unter Generalverdacht zu stellen ist falsch. Den Schützensport generell in Frage zu stellen, ist mit dem Leitbild einer freien Gesellschaft nicht vereinbar. Es wäre aber auch, wie der Fall in Langweid leider zeigt, fahrlässig zu glauben, dass es bei legalem Waffenbesitzern nie und nirgends zu Missbrauch, brenzligen Situationen bis hin zu vereinzelten Straftaten kommen kann.

Im Ergebnis bringen weitere Verschärfungen im Waffenrecht bei Sportschützen und Jägern keinen zusätzlichen Gewinn an Sicherheit. Deutschland hat richtigerweise schon heute eines der schärfsten Waffengesetze weltweit. Wo es sinnvoll ist, Verschärfungen vorzunehmen, ist der Bereich der „kriegswaffenähnlichen“, auch halbautomatischen, Waffen und bei Compound- und Recurvearmbrüsten. Dies hätte aber die Morde in Langweid nicht verhindert.

Was im Vordergrund stehen muss, ist ein konsequenter, guter und mit Augenmaß vorgenommener Vollzug der heutigen rechtlichen Regelungen. Für Vor-Ort-Kontrollen braucht es ausreichend Personal. Dies ist heute leider nicht der Fall. Der für die Finanzierung zuständige Freistaat Bayern muss den Landratsämtern und kreisfreien Städten für diesen Bereich gezielt mehr Personal und auch Finanzmittel zur Verfügung stellen.

Bei den Kontrollen ist schwerpunktmäßig ein besonderes Augenmerk auf Waffen mit größerem Kaliber zu legen, mit einem weiteren Schwerpunkt auf Handfeuerwaffen. Wichtig ist eine enge Zusammenarbeit der Sicherheits- und auch Gesundheitsbehörden, so dass relevante Informationen auch zeitnah abgeglichen werden, so dass bei Menschen mit Waffenbesitzkarten bei Problemen auch schnell reagiert werden kann. Dazu gehört auch einen vertrauensvolles Verhältnis zu den Schützenvereinen.

Insgesamt stimmt die Linie von Landrat Martin Sailer exakt mit den Positionen der SPD im Landtag und auch in der Bundesregierung überein. Sie ist richtig und wird von mir voll mitgetragen.

Ergänzende Anmerkung zum 2. Absatz: Was durchaus sinnvoll ist - und was in der Bundesregierung auch aktuell diskutiert wird - ist kriegswaffenähnliche, zum Teil halbautomatische Waffen, in den Blick zu nehmen. Je nach Quelle gibt zwischen 125.000 und 225.000 solcher Waffen in legalem Besitz. Übrigens zum weit überwiegenden Teil alles Waffen, die in Schützenvereinen und bei Jägerinnen und Jägern nicht zum Einsatz kommen bzw. für die Sport- und Jagdausübung und auch bei den Brauchtumsschützen nicht gebraucht werden. Im bisher waffenrechtlich kaum geregelten Bereich der Armbrüste sollen Sportarmbrüste weiter ohne Probleme genutzt werden dürfen, es aber Beschränkungen bei Compound- und Recurvearmbrüsten geben. Waffen übrigens, die in Kreisen von Reichsbürgern sehr beliebt zu sein scheinen und für die heute kein Waffenschein nötig ist.

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