Polizeiaufgabengesetz (PAG): In namentlicher Abstimmung hat die CSU-Mehrheit im Landtag die umstrittenen Änderungen des PAG durchgedrückt. Damit wird die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit aus dem Gleichgewicht gebracht.
Mit dem nicht näher definierten Begriff der „drohenden Gefahr“ kann jeder schnell zum Verdächtigen werden. Die Polizei bekommt eine Vielzahl neuer Befugnisse, kann ohne vorherige richterliche Kontrolle auf bloßen Verdacht hin handeln. Der Widerstand gegen dieses unnötige und für die Freiheit der Menschen gefährliche Gesetz geht für mich und die SPD weiter. Wir sind vor die Gerichte gezogen. Selbstverständlich spreche ich auch weiterhin auf Veranstaltungen und im Alltag mit den Menschen über das Thema, weise auf die Gefahren hin, suche aber auch die Diskussion und bin offen für Anregungen und Argumente.
Update 2021: Das umstrittene Polizeiaufgabengesetz (PAG) hat vor drei Jahren für große Proteste in der Bevölkerung gesorgt. Die SPD-Fraktion klagte gegen das Gesetz beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof und beim Bundesverfassungsgericht. Auch auf unsere massive Kritik hin, hat sich eine Expertenkommission mit dem PAG beschäftigt und Empfehlungen abgegeben. Die Staatsregierung hat versucht, diese Empfehlungen einzuarbeiten und präsentierte eine Novellierung des Gesetzes über die am 24.02.2021 im Landtag diskutiert wurde. Horst Arnold, SPD-Landtagsabgeordneter macht deutlich: Auch im neuen Anzug wird das Gesetz nicht besser. Insbesondere der Begriff der "drohenden Gefahr" im Gesetzestext ist problematisch!
Die Änderungen müssen sich jetzt in der Praxis vor der Überprüfung der Gerichte bewähren. Ich sehe vor allem den Einsatz und die Länge des sog. Präventivgewahrsams kritisch und bin überzeugt, es braucht sicher weitere Änderungen.