Ich setze ein klares Zeichen auch als Beispiel für andere!

28. Mai 2013

Am heutigen Tag gibt es zwei fest stehende Ereignisse:

  • Mit dem heutigen Tag darf die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der zweimonatigen Beschäftigung meines Stiefsohnes in meinem Augsburger Büro gegen mich führen. Ich habe bereits gestern über meinen Anwalt Kontakt mit der Staatsanwaltschaft aufgenommen und meine Bereitschaft zur Aufklärung signalisiert: „… dass Herr Güller hinsichtlich der vorliegenden Angelegenheit bereit ist, vollumfänglich und detailliert alle Fragen der Staatsanwaltschaft zu beantworten und alle zur Aufklärung benötigten Urkunden und Unterlagen unverzüglich vorzulegen.“

Als ich meinen Fehler erkannt hatte, bin ich sofort aktiv geworden und habe umgehend alles unternommen, um eine lückenlose Aufklärung in die Wege zu leiten.

Durch die Heirat mit meiner Frau wurde ihr Sohn aus erster Ehe ein „Schwager ersten Grades in absteigender Linie“. Mit der Abrechnung seiner zweimonatigen Beschäftigung habe ich damit einen Tatbestand geschaffen, der unzulässig ist und daher entsprechende Ermittlungen nach sich zieht. Eine Aufhebung meiner Immunität als Landtagsabgeordneter ist nicht erfolgt. Der Landtag hat aber selbstverständlich – mit meinem Einverständnis – die Zustimmung gegeben, ein Ermittlungsverfahren zu führen.

  • Im Bayerischen Landtag wurde heute von der Landtagspräsidentin die Liste mit den Namen der Abgeordneten veröffentlicht, die im Jahr 2000, kurz vor der Verschärfung des Abgeordnetengesetzes, noch Ehefrauen und Kinder vertraglich angestellt haben. Es sind 17 Abgeordnete ab dem Jahr 2000 aufgelistet, auch amtierende Mitglieder der CSU. Darunter drei Kabinettsmitglieder, Bernd Sibler, Helmut Brunner und Gerhard Eck, der ehemalige Haushaltsausschuss-Vorsitzende Georg Winter und der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Alexander König. Es ist absehbar, dass keiner der CSUler Konsequenzen ziehen bzw. zu ziehen haben wird - so die bisherige Aussage von Ministerpräsident Horst Seehofer. Von den 79 Landtagsabgeordneten, welche die sog. Altfallregelung ab 2000 in Anspruch genommen hatten, haben – wie heute offiziell mitgeteilt wurde - 17 Verträge erst „kurz vor Torschluss“ ab 1.12.2000 geschlossen. Im Gegensatz zu ihnen hatte ich mit Inkrafttreten des Gesetzes zum 1.12.2000 alle Beschäftigungsverhältnisse, die auch nur einen Anklang von Verwandtschaft hätten haben können, von mir aus längst beendet. Ich habe also, im Gegensatz zu Abgeordneten anderer Couleur, nicht noch schnell vor Inkrafttreten des Gesetzes einen sogenannten Altfall geschaffen und ihn 13 Jahre lang fortgeführt.

Lange bevor die Regelung überhaupt im Landtag in Kraft getreten war, hatte ich meine damalige Freundin und Lebensgefährtin in meinem Büro für insgesamt dreieinhalb Jahre geringfügig beschäftigt, im Schnitt zahlte ich ihr zwischen 440 und 620 DM monatlich. Ihr damaliger Arbeitgeber, die Caritas, dort war sie in Teilzeit beschäftigt, hatte dies schriftlich genehmigt. Das Beschäftigungsverhältnis wurde von uns beiden Ende 1998, sechs Monate nach der Hochzeit, beendet.

Auch ihr Sohn übernahm 1997 mit knapp 15 Jahren bis zum Juni 1999 leichtere Bürotätigkeiten für mich, die ich mit 610 DM im Monat vergütete. Beides war zum damaligen Zeitpunkt nicht verboten und dem Landtagsamt waren alle Daten bekannt.

Auch wenn solche Beschäftigungen damals weitverbreitet und üblich waren, unsensibel waren sie sicher schon damals und aus heutiger Sicht falsch. Mir ist völlig klar, dass der politische Gegner wohl alles unternehmen wird, um mein Fehlverhalten als willkommenen Anlass zu nutzen, von den eigenen jahrzehntelangen Fehlern abzulenken. Deshalb wird die damalige Beschäftigung – obwohl legal und nicht mit den sog. Altfällen vergleichbar – zur politischen Belastung für mich persönlich.

Wie ich schon festgestellt habe: Konsequenzen wird wohl keiner der CSUler ziehen. Ich selbst dagegen will dem gegenüber in meiner Angelegenheit klare Konsequenzen entgegenstellen:

  • Die Position des Parlamentarischen Geschäftsführers ist damit verbunden, dass man mit besonderer Schärfe und Genauigkeit alle parlamentarischen Vorgänge begleitet. Auch die Diskussion in den kommenden Wochen über die Weiterentwicklung des Abgeordnetenrechts und die Regelung zur Aufwandsentschädigung.

Diese Funktion an der Nahtstelle zwischen Fraktion und Parlament kann ich im Lichte des laufenden Ermittlungsverfahrens nicht leisten. Deshalb trete ich von diesem Amt zurück.

  • Mit meinen stellvertretenden SPD-Bezirksvorsitzenden habe ich besprochen, dass sie meine Aufgaben als Bezirksvorsitzender ab sofort übernehmen, und dass dann von ihnen der Termin für eine Bezirkskonferenz mit einer Neuwahl der Position festgelegt wird.

  • Selbstverständlich ist die heutige Situation auch eine Belastung für den Wahlkampf und besonders erklärungsbedürftig. Deshalb bin ich auch grundsätzlich bereit auf meine Kandidatur zum Landtag in meinem Stimmkreis und auf der Liste zu verzichten, wenn es rechtlich ermöglicht wird. Nachdem die SchwabenSPD aber bereits fast einstimmig eine Liste aufgestellt hat und diese eingereicht ist, sind entsprechende Entscheidungen, die im Stimmkreis und Wahlkreis diskutiert und gefasst werden müssen, aber rechtlich problematisch bzw. nach derzeitiger Rechtslage überhaupt nicht möglich. Es besteht die Gefahr, dass die gesamte Liste nicht zugelassen wird.

Deshalb würde ich es begrüßen, wenn unverzüglich eine Änderung des Landeswahlgesetzes beschlossen wird, die Entscheidungen im Stimm- und Wahlkreis rechtlich zweifelsfrei ermöglicht.

Harald Güller
28. Mai 2013

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