Am heutigen Tag gibt es zwei fest stehende Ereignisse:
Als ich meinen Fehler erkannt hatte, bin ich sofort aktiv geworden und habe umgehend alles unternommen, um eine lückenlose Aufklärung in die Wege zu leiten.
Durch die Heirat mit meiner Frau wurde ihr Sohn aus erster Ehe ein „Schwager ersten Grades in absteigender Linie“. Mit der Abrechnung seiner zweimonatigen Beschäftigung habe ich damit einen Tatbestand geschaffen, der unzulässig ist und daher entsprechende Ermittlungen nach sich zieht. Eine Aufhebung meiner Immunität als Landtagsabgeordneter ist nicht erfolgt. Der Landtag hat aber selbstverständlich – mit meinem Einverständnis – die Zustimmung gegeben, ein Ermittlungsverfahren zu führen.
Lange bevor die Regelung überhaupt im Landtag in Kraft getreten war, hatte ich meine damalige Freundin und Lebensgefährtin in meinem Büro für insgesamt dreieinhalb Jahre geringfügig beschäftigt, im Schnitt zahlte ich ihr zwischen 440 und 620 DM monatlich. Ihr damaliger Arbeitgeber, die Caritas, dort war sie in Teilzeit beschäftigt, hatte dies schriftlich genehmigt. Das Beschäftigungsverhältnis wurde von uns beiden Ende 1998, sechs Monate nach der Hochzeit, beendet.
Auch ihr Sohn übernahm 1997 mit knapp 15 Jahren bis zum Juni 1999 leichtere Bürotätigkeiten für mich, die ich mit 610 DM im Monat vergütete. Beides war zum damaligen Zeitpunkt nicht verboten und dem Landtagsamt waren alle Daten bekannt.
Auch wenn solche Beschäftigungen damals weitverbreitet und üblich waren, unsensibel waren sie sicher schon damals und aus heutiger Sicht falsch. Mir ist völlig klar, dass der politische Gegner wohl alles unternehmen wird, um mein Fehlverhalten als willkommenen Anlass zu nutzen, von den eigenen jahrzehntelangen Fehlern abzulenken. Deshalb wird die damalige Beschäftigung – obwohl legal und nicht mit den sog. Altfällen vergleichbar – zur politischen Belastung für mich persönlich.
Wie ich schon festgestellt habe: Konsequenzen wird wohl keiner der CSUler ziehen. Ich selbst dagegen will dem gegenüber in meiner Angelegenheit klare Konsequenzen entgegenstellen:
Diese Funktion an der Nahtstelle zwischen Fraktion und Parlament kann ich im Lichte des laufenden Ermittlungsverfahrens nicht leisten. Deshalb trete ich von diesem Amt zurück.
Mit meinen stellvertretenden SPD-Bezirksvorsitzenden habe ich besprochen, dass sie meine Aufgaben als Bezirksvorsitzender ab sofort übernehmen, und dass dann von ihnen der Termin für eine Bezirkskonferenz mit einer Neuwahl der Position festgelegt wird.
Selbstverständlich ist die heutige Situation auch eine Belastung für den Wahlkampf und besonders erklärungsbedürftig. Deshalb bin ich auch grundsätzlich bereit auf meine Kandidatur zum Landtag in meinem Stimmkreis und auf der Liste zu verzichten, wenn es rechtlich ermöglicht wird. Nachdem die SchwabenSPD aber bereits fast einstimmig eine Liste aufgestellt hat und diese eingereicht ist, sind entsprechende Entscheidungen, die im Stimmkreis und Wahlkreis diskutiert und gefasst werden müssen, aber rechtlich problematisch bzw. nach derzeitiger Rechtslage überhaupt nicht möglich. Es besteht die Gefahr, dass die gesamte Liste nicht zugelassen wird.
Deshalb würde ich es begrüßen, wenn unverzüglich eine Änderung des Landeswahlgesetzes beschlossen wird, die Entscheidungen im Stimm- und Wahlkreis rechtlich zweifelsfrei ermöglicht.
Harald Güller
28. Mai 2013