Interfraktioneller Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung

20. Juni 2013

Der Bayerische Landtag hat sich am heutigen 20. Juni 2013 in der zweiten Lesung mit dem Gesetzentwurf befasst und ihn mit Zweidrittelmehrheit in namentlicher Abstimmung beschlossen.

Sechs Gründe für „nur“ fünf Ergänzungen der Bayerischen Verfassung

Die Bayerische Verfassung ist nicht nur ein Stück Papier, sie regelt vielmehr unser gesellschaftliches und soziales Leben. Man ändert sie nicht aus einer Laune heraus und schon gar nicht um damit mal schnell ein Wahlkampfthema zu haben. Für eine Änderung braucht man triftige Gründe. Und genau sechs triftige Gründe haben wir Sozialdemokraten, um zusammen mit CSU, FDP und Freien Wählern – bedauerlicherweise ohne die Grünen – fünf Verfassungsänderungen auf den Weg zu bringen:

  1. Wir brauchen gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen in unseren Städten und den ländlich geprägten Kommunen.
  2. Die Unterstützung des Ehrenamtes ist keine rein private, sondern eine Aufgabe des Staates und der Kommunen.
  3. Was die EU plant, muss im Landtag besprochen werden und die Meinung des Parlamentes muss von der Staatsregierung im weiteren Verfahren berücksichtigt werden.
  4. Kommunen haben viele Aufgaben, die sie in Eigenverantwortung erledigen sollen und wollen, dazu brauchen sie aber auch genügend Geld. Es ist eine Aufgabe des Freistaats für eine angemessene Finanzausstattung der Kommunen zu sorgen.
  5. Die Schulden dürfen nicht ungebremst weiter steigen, es muss auch gespart werden, Stichwort Schuldenbremse.

Der sechste Punkt, den Ministerpräsident Seehofer auch einfach mal schnell in die Verfassung schreiben wollte, ist außen vor geblieben: die Integrationspflicht. Dieses hoch strittige und hoch brisante Thema kann man nicht in einem Streit über die Verfassung lösen. Deshalb hat selbst die CSU nicht daran festgehalten und sich lieber mit uns an den Verhandlungstisch gesetzt, um die anderen fünf Punkte im Konsens zu formulieren.

Wir als Sozialdemokraten können den Bürgerinnen und Bürgern nur empfehlen, bei der Abstimmung, die zusammen mit den Landtags- und Bezirkstagswahlen am 15. September stattfindet, zu allen fünf Punkten mit Ja zu stimmen. Doch mit der Verankerung in der Verfassung allein ist es nicht getan, Papier ist bekanntlich geduldig, aber: Die Verfassung wird gelebt, sie ist Leitbild für unsere Entscheidungen im Landtag, egal welcher Partei wir angehören, an der Verfassung kommt niemand vorbei!

Ihr
Harald Güller

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