Zum Klauen ist ein Maibaum dank seiner Größe eigentlich vollkommen ungeeignet, aber das hält gestandene bayerische Mannsbilder natürlich nicht davon ab, den Versuch des Diebstahls trotzdem zu unternehmen. Immer wieder gelingt der auch auf mehr oder minder kuriose Weise. Doch wie kommt der noch nicht geschmückte Baum (in geschmücktem Zustand darf er nicht mehr gestohlen werden!) von Gemeinde A nach Gemeinde B?
Auf dem Rücksitz eines Kleinwagens wird's wohl nicht klappen und selbst ein SUV reicht nicht aus, obwohl der ja zumindest geländetauglich wäre. Es muss schon eine Nummer größer sein: Traktor mit Anhänger.
Dann die alles entscheidende Frage: Darf man das, noch dazu mit grünem Kennzeichen? Die Antwort auf meine Frage an das Wirtschaftsministerium: Ja, man darf das, obwohl der Baum auf öffentlichen Straßen transportiert wird! Aber wie immer bei solch verzwickten Angelegenheiten, gibt es ein Aber: zulässige Achslast, Gesamtgewicht und Abmessung gilt es penibel einzuhalten, sonst droht Ungemach! Aber erneut wie immer, so gibt es auch hier Ausnahmen, die genehmigt werden können und zwar von Städten und Landratsämtern, so das Innenministerium auf meine neuerliche Anfrage, falls der Baum beispielsweise die genehmigungsfreie Gesamtlänge überschreitet.
Klauen mit Ansage – kann das gutgehen? Schon, denn genehmigt werde nicht der Diebstahl, sondern der Transport und, was noch wichtiger ist, Behördenmitarbeiter unterlägen der Verschwiegenheitspflicht, dürften also ihr Wissen um den bevorstehenden, traditionsreichen Klau keinesfalls weitergeben. Mich würde ja schon interessieren, wer sich eine solche Genehmigung tatsächlich schon mal geholt hat …!?
Bei der Auslöse nach erfolgreichem Klau – ob mit oder ohne Genehmigung – ist auf jeden Fall eine Brotzeit samt Bier fällig und dann gilt folgende Regel, die ich nirgends erfragen musste: Hände weg vom Steuer!