Jetzt finden sie wieder statt, die konspirativen Treffen in der Dunkelheit in irgendwelchen Hinterzimmern und Kellern. Ziel der Besprechungen ist der Maibaum. Schafft man es, den eigenen zu bewachen, statt die Schmach eines Bittgangs ins Nachbardorf antreten zu müssen und schafft man es vielleicht sogar, einen zu klauen und damit viel Ehr‘ einzuheimsen. Das ist bald wieder die Frage in vielen Gemeinden Bayerns.
Eine andere Frage ist allerdings, ob der Maibaumklau direkt ins Gefängnis führen könnte und dann müsste man auf die leckere Brotzeit und dass süffige Bier als Auslöse verzichten! Diebstahl ist schließlich verboten! Da kann der SPD-Landtagsabgeordnete Harald Güller beruhigen: „Nach intensiven Recherchen bei diversen Ministerien in Bayern kann ich sagen, dass der Maibaumtransport und sogar der Maibaumklau durch Vorschriften und Gesetze bestens geregelt sind und man sich bei Beachtung derer nicht strafbar macht“, gibt er mit einem Augenzwinkern Entwarnung.
Die wichtigsten Ergebnisse seiner Anfragen aus den vergangenen Jahren fasst er für die diesjährige Saison zusammen:
Der Maibaum darf mit grünem Kennzeichen am Traktor hochoffiziell transportiert werden und zwar nicht nur im Wald, sondern auch auf öffentlichen Straßen. Allerdings sind drei Punkte zu beachten: zulässige Achslast und Gesamtgewicht dürfen nicht überschritten werden und der Baum darf nur so weit über den Anhänger hinausragen, wie es in der Straßenverkehrsordnung für Transporte grundsätzlich beschrieben ist.
Aber: kein Gesetz ohne Ausnahme! Ausnahmen können von den Straßenverkehrsbehörden (zum Beispiel in den Landratsämtern) genehmigt werden. Ob sich das schon mal jemand genehmigen lassen hat, weiß Güller allerdings nicht. Kleiner Tipp des Politikers: Die Beamten unterliegen selbstverständlich auch beim Klauen des „Traditionsstangerls“ der Verschwiegenheitspflicht, dürfen also niemanden verpetzen. Schließlich werde ja nicht der Diebstahl genehmigt, sondern der Transport eines überlangen Holzstammes.
„Es ist also unbedingt nötig, einen Meterstab beim Klauen dabeizuhaben und nötigenfalls eine Genehmigung einzuholen“, rät Güller, fragt sich allerdings, wie das des Nächtens gehen solle. „So flexibel dürften die Arbeitszeiten in unseren Amtsstuben dann doch wieder nicht sein“, befürchtet er.
Sollte der Baum übrigens noch gefällt im Wald liegen, darf er nicht gestohlen werden. „Das ist vielleicht auch manchmal eine Tradition, aber eine strafbare, nämlich Holzdiebstahl“, erklärt Harald Güller. Also wäre folgendes Vorgehen wohl ideal: Stehlen erst außerhalb des Waldes, vorher abmessen und dann schnell – nach Einholen der Ausnahmegenehmigung – weg mit der Trophäe über die Gemeindegrenze, denn gestohlen ist der Stamm erst dann, wenn er das Gemeindegebiet verlassen hat. Wer vorher ertappt wird, muss den Baum wieder zurückgeben – wie peinlich.
„Ich bin schon sehr gespannt, was sich kreative Maibaumbewacher und Maibaumdiebe heuer wieder einfallen lassen“, freut sich Harald Güller, „so langsam werde ich noch zum Experten in Sachen Maibaumklau. Vielleicht probiere ich‘s auch mal aus?“