Sozialticket: „Wir sind auf dem richtigen Weg“

08. Oktober 2014

Das Verwaltungsgericht hat die Vergaberichtlinien für das Sozialticket in der Stadt Augsburg als „zu pauschalisierend“ bezeichnet. Der Landkreis Augsburg will ein ähnliches Ticket einführen, aber von Anfang an Hartz-IV-Empfänger berücksichtigen. Die hatten in der Stadt gegen die Kriterien geklagt und Recht bekommen.

Die SPD in Augsburg und im Landkreis hatte sich von Anfang an dafür stark gemacht, Hartz-IV-Empfänger einzubeziehen, in der Stadt konnten sich die Genossen damit nicht durchsetzen, im Landkreis war man sich fraktionsübergreifend darüber einig, dass diese wichtige Gruppe nicht ausgeschlossen werden darf. „Dieses Urteil bestätigt unsere Linie, niemanden auszugrenzen“, so der SPD-Fraktionsvorsitzende im Kreistag, Harald Güller. Soziale Teilhabe bedeute schließlich auch Mobilität und die sei gerade im drittgrößten Landkreis Bayerns von großer Bedeutung.

„Wir lassen uns mit der Einführung des Tickets lieber etwas mehr Zeit und haben dann ein Ergebnis, mit dem möglichst alle zufrieden sind und das vor Gericht auch Stand hält“, betont Güller. Verwaltungsgerichtspräsident Ivo Moll hatte mehrere Möglichkeiten für ein rechtsgültiges Sozialticket in den Raum gestellt und genauso sieht es auch Sabine Grünwald, stellvertretende Landrätin (SPD): „Ein Sozialticket kann es entweder für alle bedürftigen Bürgerinnen und Bürger oder für niemanden. Letzteres scheidet für uns aus, schließlich ist uns das Ticket enorm wichtig und es steht sogar in der Vereinbarung, die CSU und SPD im Landkreis für die laufende Wahlperiode geschlossen haben. Am Ende geht es darum, wie hoch jedes Ticket bezuschusst werden kann und wie gering der Eigenanteil der Betroffenen sein wird.“

Im Landkreis wird es auch um die Streckenlänge gehen. Muss jeder überall hinfahren können, quer durch den ganzen Landkreis? Eine wichtige Frage sind auch die Verwaltungskosten. Bis zu welcher Höhe sind sie gerechtfertigt? Soll es ein Monatsticket sein oder wird es auch Einzelfahrscheine geben? Wie kann der Datenschutz gewahrt werden? „Es sind noch einige Fragen zu klären, auf die wir schnelle, aber hieb- und stichfeste Antworten haben wollen, denn der Landkreis will zwar mit der Stadt gleichziehen, wenn es um das Sozialticket geht, aber ohne den Umweg über ein Gerichtsverfahren. Wir wollen gleich den richtigen Weg einschlagen, am liebsten im Verbundsystem AVV und zwar forschen Schrittes“, drückt Harald Güller aufs Tempo.

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