Testament – sicherer mit fachlicher Unterstützung

27. November 2015

Was passiert, wenn ich morgen einen Unfall habe und sterbe? Sind meine Kinder und mein Partner gut versorgt? Gibt es womöglich Streit um das Erbe? Mit solchen Fragen beschäftigt man sich nicht gerne, aber es ist notwendig. Das zumindest wurde im Verlauf der Veranstaltung „Nachlass und Erbe“ des SPD-Landtagsabgeordneten Harald Güller immer klarer. Im Rahmen seiner dreiteiligen Reihe „Eine sehr persönliche Entscheidung“ hatte er sich zum Abschluss als Experten Dr. Holger Hoffmann, einen Fachanwalt für Erbrecht, eingeladen.

Dieser wies anhand vieler Beispiele darauf hin, dass die richtige Formulierung eines Testaments entscheidend sei. „Wer sich nicht eindeutig ausdrückt, bei dem wird das Testament schnell auslegungsbedürftig“, erklärte Hoffmann. Dann käme es häufig zum Streit und mancher lande mit seinen Verwandten sogar vor Gericht, was er nie für möglich gehalten hätte. Deshalb rät der Anwalt dringend zu fachlicher Beratung, die zwar im Augenblick Geld koste, aber im Todesfall Rechtsstreitigkeiten vermeiden könne und auch die Sicherheit gebe, dass wirklich das geschieht, was der Erblasser zu Lebzeiten wollte.

Rund 80 Prozent aller, die sterben, hätten gar kein Testament und damit gelte die gesetzliche Erbfolge, so Hoffmann. Ehegatte und Kinder erben dann. Ausschließen kann man diese Personen übrigens nicht, sie bekommen immer einen Pflichtteil. Je nachdem, ob die Ehepartner zu Lebzeiten zum Beispiel eine Gütergemeinschaft oder Gütertrennung vereinbart hatten, ob sie ein sogenanntes „Berliner Testament“ gemacht haben oder einen Erbvertrag abgeschlossen haben (der sich für Otto-Normalverbraucher nicht lohnt) wird es manchmal ziemlich verzwickt. Holger Hoffmann formulierte es sehr anschaulich: „Man kann alles anordnen, auch unvernünftige Dinge.“ Die versucht er allerdings seinen Mandanten manchmal vorsichtig auszureden.

Die heutige Erbengeneration ist um die 60 Jahre und älter, erzählte er aus seiner Kanzlei. Das heißt, dass sehr alte Menschen von älteren Menschen beerbt werden. Das sollte man in seine Entscheidungen mit einfließen lassen, denn was nützt es, wenn jemand sein Haus vererbt und festlegt, dass es in Familienbesitz bleiben muss und nur enge Verwandte dort wohnen dürfen. Soll dann die 65 Jahre alte Erbin dorthin umziehen, weil sie das Haus laut Testament nicht verkaufen darf?

Was man wem vererbt oder im Wege eines Vermächtnisses weitergibt, das kann – bis auf den Pflichtteil – der einzelne festlegen, wie er möchte. „Ob am Ende das Tierheim mehr bekommen soll als die eigenen Kinder, ob ein guter Freund das wertvolle Tafelsilber bekommt und die Ehefrau nur das Alltagsgeschirr, die Entscheidung ist eine sehr persönliche und die kann einem keiner abnehmen, doch sollte man sich beraten lassen, damit es eine gute Entscheidung wird und diese dann auch rechtsgültig niedergeschrieben wird“, davon war am Ende auch der SPD-Politiker Harald Güller überzeugt.

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