Rettungshelfergleichstellung muss kommen

11. April 2016

Die Arbeitsgemeinschaft der Augsburger Hilfsorganisationen hat heute den Ehrenpreis „AUXILIA AUGUSTANA“ verliehen. Mit dieser Preisvergabe für herausragende Verdienste um das Ehrenamt wird Engagement gewürdigt, ohne das ein Miteinander in der Gesellschaft nur schwer vorstellbar ist. „Dass Oberbürgermeister Gribl das Fürstenzimmer im Rathaus dafür zur Verfügung stellt, hebt die Wichtigkeit hervor“, betonen die beiden Augsburger Landtagsabgeordneten Harald Güller und Linus Förster. Allerdings müsse auch der Freistaat Bayern mehr für das Ehrenamt tun. „Worte allein reichen uns nicht, es müssen Taten folgen“, fordern die beiden und nennen ein gravierendes Beispiel für die Tatenlosigkeit der CSU im Landtag:

Die Ungleichbehandlung zwischen Feuerwehr und Rettungsdienst bei Einsätzen in Notfällen muss nach Meinung der SPD-Landtagsfraktion baldmöglichst ein Ende haben. Denn während Feuerwehrleute einen umfassenden Freistellungs-, Entgeltfortzahlungs- und Erstattungsanspruch im Einsatzfall haben, gilt dies für die Helfer des Rettungsdienstes nur eingeschränkt. Nur die unmittelbar mit der medizinischen Notfallversorgung und rettungsdienstlichen Transportleistung betrauten Kräfte und solche, die bei einem Massenanfall von Verletzten von der Integrierten Leitstelle zur Unterstützung alarmiert werden, haben seit einigen Jahren denselben Anspruch.

Wer Geschädigte und Angehörige betreut wie etwa die Kriseninterventionsteams oder wer sie mit Essen und Trinken versorgt, in Notunterkünften unterbringt oder für den Materialnachschub bei größeren oder längeren Einsätzen sorgt, muss für seinen Arbeitsausfall und seine Aufwendungen selbst aufkommen. „Das ist ungerecht, vor allem bei größeren Unglücken sind auch diese Rettungshelfer unverzichtbar, auch ihr Einsatz sollte daher mehr Anerkennung finden“, meinen die beiden Augsburger SPD-Politiker Güller und Förster. Dabei gehe es nicht um eine Bezahlung, sondern lediglich um den Ausgleich von Nachteilen aufgrund von Arbeitsversäumnissen und notwendigen Aufwendungen oder Ersatz von Schäden, die den Helfern möglicherweise entstehen.

Leider hat die CSU im Landtag einen entsprechenden Vorstoß der SPD-Fraktion vor einem Jahr abgelehnt. Doch jetzt macht die SPD mit einem Dringlichkeitsantrag, der am Mittwoch im Kommunal- und Innenausschuss des Landtags behandelt wird, erneut Druck. „So richtig die Regelung bei den Feuerwehren ist, so unverständlich ist, dass sie bei Rettungsdiensten nicht vollumfänglich gilt“, ärgert sich Harald Güller, der als ehrenamtlicher Justitiar beim Bayerischen Roten Kreuz die Probleme genau kennt.

„Unser Ziel ist ganz klar eine gesetzliche Regelung, die die Rettungshelfer den Feuerwehrleuten gleichstellt“, erklärt Linus Förster. Daher soll die Staatsregierung über die finanziellen Auswirkungen eines Freistellungs- , Entgeltfortzahlungs- und Erstattungsanspruchs für ehrenamtliche Einsatzkräfte, die diese Ansprüche bisher nicht haben, berichten und sagen, wann es endlich eine entsprechende Gesetzesvorlage gibt, auf die Tausende von Rettungshelfern seit Jahren vergeblich warten. „Damit endlich diese unsägliche Ungerechtigkeit beendet wird“, so Güller.