2G-Lockdown für Jugendliche zeigt mal wieder: Die Bayerische Staatsregierung verzettelt sich im völligen Regelungschaos!

09. November 2021

Die Corona-Ampel in Bayern steht auf Rot. Seit heute gelten für viele Bereiche strengere Regeln (2G).

2G-Regel

Nach bisheriger Meinung der Staatsregierung heißt das, dass Kinder und Jugendliche über zwölf Jahren nur nach der 2G-Regel Hallensport im Verein ausüben dürfen. Als sportpolitischer Sprecher der Landtagsfraktion sage ich ganz klar: Welch ein Unsinn - am Vormittag ist Schulsport erlaubt, am Nachmittag dürfen die getesteten Kinder und Jugendlichen aber nicht im Verein gemeinsam Sport machen. Wann versteht die CSU-FW-Staatsergierung endlich, dass Sport zu treiben gerade für Kinder und Jugendliche ganz wichtig ist. Deshalb: Die 2G-Regel muss sofort weg, die 3G-Regel muss ausreichen. Übrigens muss das selbe für mich auch für die offenen Jugendarbeit, z.B. in Jugendzentren gelten.

Update: Zwischenzeitlich hat der breite Widerstand und massive Aufschrei auch von Eltern, Sport-Vereinen und Verbänden dazu geführt, dass es zumindest für eine Übergangszeit bis 31. Dezember 2021 nicht zu der für diesen Bereich unsinnigen 2G-Regel kommen wird. Wir als SPD-Landtagsfraktion werden uns zum Ende des Jahres erneut kritisch mit dem Thema Indoor-Sport in den Vereinen auseinandersetzen und auf gute Lösungen drängen.

SPD-Dringlichkeitsantrag: Kein Freizeitlockdown für Kinder und Jugendliche