Die Bürokratie und der Maibaumklau: Nicht nur körperlich eine Anstrengung

26. April 2022

Endlich: Die Maibaumaufstellung und -feste sind in diesem Jahr wieder möglich und damit einhergehend stellt sich die spannende Frage: Wie sieht es mit dem Maibaumklau aus? Ein erfolgreicher Maibaumklau erfordert nämlich jetzt (leider) noch die Überwindung einiger bürokratischer Hürden. In Bayern wird Brauchtum großgeschrieben, doch erlaubt ist nicht alles – und leicht gemacht wird es Vereinen erst recht nicht. Welche bürokratischen Herausforderungen bei der Planung und Durchführung zu beachten sind, darauf macht der SPD-Abgeordnete Harald Güller immer wieder aufmerksam und hat sogar aus alten Recherchen noch den ein oder anderen Tipp in petto.

Maibaum

Zur Vorgeschichte: Lange hatte Güller mit zahlreichen Anfragen an die Staatsregierung darum gekämpft, dass es klare Handreichungen für die Vereine gibt, was erlaubt und was verboten ist. Seit 2018 sind einige Fragen zum Maibaumtransport endlich im „Leitfaden für Vereinsfeiern“, der vom bayerischen Innenministerium herausgegeben wird, aufgegriffen. Die Jahre zuvor hat sich das Ministerium noch gesträubt und begründet, der Transport von Baumstämmen stelle keine Vereinsfeier dar und stehe mit einer solchen auch nicht zwingend in unmittelbarem Zusammenhang. Gut, dass die zuständigen Personen in diesem Punkt eine Kehrtwende eingeschlagen haben und die Anfragen des SPD-Abgeordenten Wirkung erzielt hat. Ob das, was jetzt veröffentlicht ist, auch praxistauglich ist, darüber kann man aber sicherlich streiten.

Vereinfacht dargestellt: Das Beste ist, wenn der geklaute Maibaum beim Abtransport durch eine Sperrung von Technischem Hilfswerk (THW) oder Feuerwehr (FFW) gesichert wird. Sperrung heißt in diesem Fall nicht, dass alle Straßen gesperrt werden müssen, sondern dass höchstens Schrittgeschwindigkeit gefahren werden darf und der Baum auf dem Fahrzeug von THW oder FFW begleitet wird. Ob das allerdings eine wirklich praxistaugliche Auskunft für den Maibaumklau ist, bezweifelt der Abgeordnete. Zu beachten ist auch, dass die zulässigen Abmessungen, Achslasten und Gesamtgewichte nicht überschritten werden. Hier hilft dann ein Gutachten (bei nicht abgesperrten Straßen) eines amtlich anerkannten Sachverständigen, der bescheinigt, dass keine Bedenken gegen die Verkehrssicherheit bestehen.

Tröstlich: Grundsätzlich ist der Transport des geklauten Maibaums genehmigungsfrei. Bis auf den kleinen Umstand (Achtung: keine Satire), dass gegebenenfalls eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde nötig ist, wenn wegen der Baumlänge die „Kurvenlaufeigenschaften“ nicht eingehalten werden. Aber zur Beruhigung der Gemüter: Wenn man so was vor dem Maibaumdiebstahl beantragt, sind die Behörden zur Verschwiegenheit verpflichtet, das hat Güller bereits in der Vergangenheit in Erfahrung gebracht. Bei der Höhe der Auslöse mischen sich die Behörden nicht ein. Darüber ist in den Vorgaben zumindest nichts zu finden.

Wie der Maibaumklau trotz bürokratischer Hürden erfolgreich wird: Vielleicht kann man ja auch mit dem eventuell nötigen Gutachter über eine Beteiligung an Bier und Brotzeit verhandeln. Und noch eine letzte Info aus einer Antwort der vorangegangenen Jahre: Die Benutzung eines landwirtschaftlichen Fahrzeugs mit grünem Kennzeichen auf öffentlichen Straßen ist auch bei einer zurückgelegten Entfernung von über 20 Kilometern zulässig. Abschließend und ganz ernsthaft, der SPD-Abgeordnete ärgert sich: „Es ist mir schleierhaft, warum es so enge Regelungen gibt. Die Regelungen seien für Vereine ärgerlich und erschweren die ,Arbeit‘. Förderung von Brauchtum durch unbürokratische Lösungen sieht für mich anders aus.“