Zur Frage, wie weiter mit der Sanierung des Hauptgebäudes Uniklinik oder Neubau:
Die Kehrtwende des Wissenschaftsministers zur Uniklinik, dass er jetzt einen Neubau anstatt der bisherigen Generalsanierung favorisiert, ist interessant. Ein Neubau wäre für die Patienten und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in Augsburg Studierenden, aber auch alle Besucherinnen und Besucher sicher ein guter Weg. Die Ankündigung des Ministers allein ist aber ganz sicher noch kein Grund für Euphorie. Teilweise hat man ja schon den Eindruck, die Entscheidung steht fest. Dies ist aber ganz sicher nicht der Fall. Denn mit Zahlen, Zeitplänen und einer Machbarkeitsstudie ist das Ganze nicht hinterlegt. Positiv: Jetzt ist der Weg für eine Prüfung endlich offen. Dies hat die Staatsregierung bisher verweigert. Bei einem Bau, der am Ende sicher zwischen 1.000 und 2.000 Millionen-Euro (!!) kostet, muss man auch die Kosten genau im Auge behalten. Was, wenn ein Neubau doch um einen hohen Millionenbetrag teurer wäre und, was passiert sinnvoller Weise mit dem bestehenden Gebäude?
Für mich war es immer selbstverständlich, dass vor der Erstellung der konkreten weiteren Bauunterlage eine Gegenüberstellung der Kosten und Vor- und Nachteilen einer weiteren Sanierung im Bestand und eines Neubaus erfolgen muss. Dies gilt, obwohl ja schon seit einem Jahrzehnt die Richtung immer eine Sanierung war (übrigens, ohne dass sich Prof. Dr. Beyer gegen diesen Prozess dagegen positioniert hätte) und die Hinwendung ab jetzt zu einem Neubau eine massive Veränderung der Entscheidungs- und Planungsgrundlagen wäre. Bei einem gerade in Zukunft noch so extrem teuren Projekt ist es auch notwendig und sinnvoll, vor zentralen weiteren Entscheidungen, die Gesamtrichtung nochmals zu überprüfen. Die Entscheidung jetzt für die Umsetzung der weiteren Bauabschnitte ist für mich ein solcher Zeitpunkt.
Ich bin mir sicher, dass ohne solch eine detailliert ausgearbeitete Grundlage, der Haushaltsausschuss des Landtags nicht positiv über eine auf jeden Fall notwendige „Projektfreigabe zur Fortsetzung der Planung“ entscheiden kann. Ein Zeitungsinterview eines Ministers, mit der Aussage, er ist für für einen Neubau, wird nicht reichen. Die weitere Projektfreigabe ist dann nach meiner Auffassung auch der Zeitpunkt, wo die Weichen so gestellt sind, dass eine Änderung von Sanierung zu Neubau oder umgekehrt, endgültig nicht mehr möglich ist.
Für einen Neubau sprechen für mich die höhere Kostensicherheit und mindestens genauso wichtig, die viel geringeren Störungen im laufenden Betrieb der Uniklinik für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch für Patienten, Studierende und Besucher. Eventuell ist auch die Bauzeit im Neubau deutlich geringer als bei einer Sanierung.
Nach meinen Erfahrungen aus dem Haushaltsausschuss des Landtags haben Neubauten eine wesentlich höhere Kostensicherheit in der Bauphase als dies beim Bauen im Bestand der Fall ist, da dort fast zwangsläufig häufig nicht bekannte Risiken auftauchen (insbesondere bei einem so großen Projekt wie dem Hauptgebäude des Uni-Klinikums). Außerdem kann in der langen Bauphase der Betrieb im Haus für Mitarbeitende und Patienten und Besucher viel besser und störungsfreier (aber auch dort sicher nicht ohne Störungen) weiterlaufen. Das mit dem „topmodernen Gebäude“ ist für mich kein durchgreifendes Argument. Bei dem großen Gebäudevolumen des Bestandsgebäudes kann man die notwendigen Anforderungen sicher genauso gut verwirklichen wie im Neubau.
Gewichtige Gründe für die Sanierung im Bestand sind das immer wichtiger werdende Thema der „Grauen Energie, der sparsamere Umgang bei den Grundstücksflächen. Für mich außerdem auch ganz wichtig, dass es gar nicht so einfach sein wird im heutigen (unbebauten) Umfeld des Klinikums genügend Fläche auszuweisen, auf denen der Neubau dann errichtet werden kann.
Ein Neubau müsste sicher auf der „freien“ Fläche zwischen heutigem Hauptgebäude, den gerade in Errichtung befindlichen Lehrgebäuden, dem BKH und der Siedlungsfläche Neusäß-Westheim bzw. Neusäß-Steppach situiert sein. Eine Prüfung, ob diese Fläche von der Grundstücksfläche und -lage und auch der bauplanungsrechtlichen Seite her geeignet ist, ist mir nicht bekannt und ist sicher der erste Ansatzpunkt um überhaupt in eine Alternative „ab jetzt Neubau“ einsteigen zu können. Gerade auch das Thema der „Grauen Energie“, des indirekten Energiebedarfs eines Baus, hier also der weiteren Nutzung bestehender v.a. Beton-Strukturen, die mit hohem Energieaufwand schon produziert wurden, im Gegensatz zum kompletten Neubau, erhält gerade in der Beurteilung eine rasant wachsende Bedeutung. Schwierig, aber soviel ich weiß nicht unlösbar, ist beim umswitchen die dann geänderte Anbindung zum bereits, für sehr viel Geld, neu errichteten OP-Trakt und hinsichtlich der Anbindung der neuen Energiezentrale. Zudem muss berücksichtigt werden, dass heute bereits mit hohem finanziellen Aufwand getätigte Investitionen, wie z.B. der Hubschrauberlandeplatz mit Rettungsstation auf dem Dach, im Falle eines Neubaus verloren gehen und neu getätigt werden müssen. Bei einem detaillierten Informationsgespräch, auf Initiative und zusammen mit meiner Kollegin Dr. Strohmayr, habe ich zuletzt Ende April im Staatlichen Bauamt mit Herrn Fritsch und Frau Bubmann viele dieser Punkte besprochen.
Zusammengefasst bin ich aufgrund obiger Punkte hinsichtlich der Änderung der Planung von Generalsanierung in Richtung Neubau nicht so euphorisch wie Äußerungen einiger anderer in den Medien, sondern eher skeptisch. Eine detaillierte Gegenüberstellung von Vor- und Nachteilen zwischen dem Fortfahren in der Generalsanierung und einer Änderung in Errichtung eines Neubaus ist aber beim heutigen Stand des Verfahrens auf jeden Fall sinnvoll und unbedingt notwendig. Ein voller Einstieg in die Detailplanungen für einen Fortgang der Sanierung darf nicht ohne eine solche Prüfung erfolgen. Natürlich wäre es schön, wenn sich dabei die – auch finanziell und ökologisch vertretbare – Realisierung eines Neubaus ergeben würde.