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Das umstrittene Polizeiaufgabengesetz (PAG) hat vor drei Jahren für große Proteste in der Bevölkerung gesorgt. Die SPD-Fraktion klagte gegen das Gesetz beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof und beim Bundesverfassungsgericht. Auch auf unsere massive Kritik hin, hat sich eine Expertenkommission mit dem PAG beschäftigt und Empfehlungen abgegeben. Die Staatsregierung hat versucht, diese Empfehlungen einzuarbeiten und präsentierte eine Novellierung des Gesetzes über die am 24.02.2021 im Landtag diskutiert wurde.
Unser Fraktionschef Horst Arnold MdL SPD macht deutlich: Auch im neuen Anzug wird das Gesetz nicht besser. Insbesondere der Begriff der "drohenden Gefahr" im Gesetzestext ist problematisch!